01.10.2018

Neues Verpackungsgesetz ab 2019

BVS bietet Mitgliedern Praxisfolder mit Lösungen und Services

  • Ab 2019 nur noch lizenzierte Plastiktüten und Versandverpackungen zulässig
  • BVS bietet Mitgliedern Praxisfolder mit Lösungen und Services

Ab 2019 macht das neue Verpackungsgesetz transparent, ob Onlinehändler ihre Pflichten erfüllen. Steffen Kahnt, Handelsverband Spielwaren (BVS): „Mit dem Start des zentralen Verpackungsregisters LUCID kann demnächst jeder sehen, ob der Onlinehändler für die Entsorgung seiner Versandverpackungen vorgesorgt hat.“ Aber nicht nur der Onlinehandel muss handeln. Auch stationäre Händler müssen, zum Beispiel wenn sie an ihre Kunden Plastiktüten abgeben, sicherstellen, dass diese lizenziert wurden. Kahnt: „Wir setzen auf unbürokratische Lösungen für die Händler. Und wer sich an einem System beteiligen muss, kann von den praktischen Services der Systeme profitieren.“

Um die Händler vor Abmahnungen und Bußgeldern zu schützen, hat der Fachverband seinen Praxisfolder "Transport- und Verkaufsverpackungen im Einzelhandel" aktualisiert. Darin wird in Frage-Antwort-Form erklärt, wann ein Händler sich bei einem System beteiligen muss, wie das funktioniert und welche Servicelösungen Dienstleister anbieten. Die Serviceangebote von BellandVision, Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland, Landbell, Interseroh, RKD Recycling Kontor Dual, take-e-way und Zentek sind im Praxisfolder integriert: Mit Rundum-Sorglos-Paketen unterstützen diese den Handel bei der Erfüllung seiner Pflichten. Der Folder ist für Mitglieder im Einzelhandelsverband kostenlos und kann unter bvs@einzelhandel-ev.de angefordert werden (Schutzgebühr: 50 Euro für Nichtmitglieder).

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